FAMILIENRECHT



Ausgewählte Mandate

  • Beratung und Vertretung deutscher Erben einer deutschen Staatsbürgerin mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, wo Lebenspartner der Erblasserin, ein slowenischer Staatsbürger, Erbschaftsansprüche nach slowenischem Recht geltend machte. Das Nachlassvermögen befindet sich in Deutschland, in der Schweiz und in Slowenien. Zur Anwendung kamen EU- und deutsches Erbrecht und deutsches Familienrecht.

  • Beratung von Erben, Witwe und Tochter, eines slowenischen Staatsangehörigen bezüglich eines strittigen Geschäftsanteils des Erblassers an einer deutschen GmbH. Zur Anwendung kamen deutsches Gesellschaftsrecht, slowenisches Familienrecht und slowenisches Erbrecht.

  • Beratung einer deutschen Staatsbürgerin, wohnhaft in Deutschland, im Scheidungsverfahren gegen ihren Ehemann, slowenischen Staatsbürger, wohnhaft in Slowenien und Vertretung vor Gericht in Slowenien. Zur Anwendung kamen EU-Recht und slowenisches Recht.

  • Vertretung eines österreichischen Staatsangehörigen, wohnhaft in Deutschland, in den Ehescheidungs- und Zugewinnausgleichsverfahren gegen seine Ehefrau, slowenische Staatsangehörige, wohnhaft in Slowenien. Zwischen den Streitparteien bestand der Güterstand der Zugewinngemeinschaft, ihr letzter gemeinsame Aufenthaltsort war in Deutschland. Die Verfahren fanden vor slowenischen Gerichten statt. Zur Anwendung kamen EU-Recht, slowenisches Familienrecht, slowenisches Internationales Privatrecht und deutsches eheliches Güterrecht.

  • Beratung und Vertretung eines in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Paares bezüglich der Rechte und Pflichten gegenüber gemeinsamen Kindern. Die Partner, ein österreichischer Staatsbürger und eine slowenische Staatsbürgerin, lebten zusammen in Österreich, wo auch Ihre Kinder geboren wurden. Nach der Beendigung der Partnerschaft zog die Mutter mit den Kindern nach Slowenien. Ihre Rechte und Pflichten zur Pflege und Erziehung sowie Unterhaltsleistungen gegenüber den Kindern haben die Eltern vor Gericht in Slowenien vereinbart und geregelt.

  • Vertretung eines slowenischen Staatsangehörigen, wohnhaft in Slowenien, im Scheidungsverfahren gegen seine Ehefrau, US-amerikanische Staatsangehörige, wohnhaft in den USA, vor Gericht in Slowenien. Zur Anwendung kamen slowenisches internationales Privatrecht und slowenisches Familienrecht.

  • Vertretung eines italienischen Staatsangehörigen, wohnhaft in Italien, in Vaterschaftsfeststellungsverfahren vor Gericht in Slowenien. Mit der Mutter des Kindes, einer slowenischen Staatsangehörigen, verheiratet mit einem anderen Mann, wohnte er in Costa Rica zusammen, wo das Kind geboren wurde. Nach der Geburt zog die Mutter mit dem Kind nach Slowenien, wo ein dritter Mann die Vaterschaft des Kindes anerkannt hat. Vor Gericht wurde die Vaterschaft des Mandanten festgestellt.

  • Vertretung eines in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Partners gegen seine Partnerin im Rechtsstreit wegen Feststellung der Lebensgemeinschaft und Geltendmachung der Güterrechtsansprüche nach slowenischem Recht.

  • Beratung und Vertretung slowenischer Staatsangehöriger in Ehescheidungs-, Kindschafts-, Unterhalts- und Güterrechtssachen vor Gerichten in Slowenien.



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