FUSIONEN UND ÜBERNAHMEN (M&A)


Nationale und internationale Unternehmensakquisitionen und -zusammenschlüsse spielen eine wichtige Rolle in der Beratungspraxis der Rechtsanwaltskanzlei Bucik. Unseren Mandanten bieten wir internationale Erfahrung und Expertise, wobei wir fundierte Kenntnisse der nationalen Rechtsordnungen und lokalen Märkte aufrechterhalten.


Wir begleiten internationale Konzerne ebenso wie mittelständische Unternehmen und deren Gesellschafter, Private Equity Firmen, Investoren, Investmentfonds und Start-ups.


Die Mandanten unserer Kanzlei können sich zudem auf unser Know-how in Rechtsgebieten verlassen, die bei M&A Transaktionen ebenfalls regelmäßig relevant werden. Das Spektrum reicht vom Gesellschaftsrecht über Steuerrecht, Finanzierungen, Arbeitsrecht, Kartellrecht, Kapitalmarktrecht, Öffentliches Recht, Gewerblichen Schutzrecht bis hin zur Prozessführung.


Die fachliche Kompetenz der Kanzlei genügt den höchsten Ansprüchen der Mandanten. Um die hohe Qualität unserer Beratung zu sichern, führen wir systematisch Studien und Recherchen in den Bereichen des Gesellschaftsrechts und M&A durch.


Die M&A Praxis wird vom Rechtsanwalt Franc Bucik geleitet. Er betreut nationale und internationale Unternehmen in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts mit besonderer Expertise im europäischen Übernahmerecht. An der Donau-Universität Krems, Österreich, hat er auch ein Masterstudium im Europarecht abgeschlossen. In seiner Master-Thesis Übernahmen in der EU - Die Richtlinie betreffend Übernahmeangebote und ihre Umsetzung in Österreich und Deutschland hat er die Entwicklung des europäischen, österreichischen und deutschen Übernahmerechts nachgezeichnet, die Bestimmungen der europäischen Übernahmerichtlinie und die Übernahmeregelungen in Österreich und Deutschland dargestellt, ihre Richtlinienkonformität überprüft und rechtsvergleichend einander gegenübergestellt.


Ausgewählte Mandate


  • Beratung eines deutschen mittelständischen Metallverarbeitungsunternehmens zum beabsichtigten Kauf eines slowenischen Elektronikherstellers in der Insolvenz und Kauf des geistigen Eigentums des Unternehmens.


  • Beratung eines slowenischen mittelständigen Industrieunternehmens bei der Übernahme des Unternehmens durch eine deutsche Unternehmensgruppe, einen der Branchenführer im Bereich der Wasserver- und entsorgung in Deutschland. Die Anwendung deutschen Rechts wurde vereinbart.

  • Durchführung einer Due Diligence des geistigen Eigentums eines slowenischen Unternehmens, das Übernahmeziel eines russischen Unternehmens war.

  • Durchführung der Due Diligence hinsichtlich geistigen Eigentums eines slowenischen Unternehmens, Zielgesellschaft einer geplanten Übernahme seitens eines russischen Unternehmens.

  • Beratung einer italienischen Unternehmensgruppe zum beabsichtigten Kauf eines slowenischen Unternehmens in der Insolvenz. Beratung zu gesellschafts-, insolvenz-, finanz-, immobilien-, vertrags- sowie steuerrechtlichen Fragen.

  • Beratung einer moldawischen Textilien-Unternehmensgruppe beim Kauf eines führenden Herstellers von Autotextilien, Tochtergesellschaft eines internationalen slowenischen Unternehmens in der Insolvenz, einschließlich Vertretung des Käufers in der Zwangsversteigerung.

  • Beratung einer internationalen Holdinggesellschaft mit Sitz in Österreich beim Erwerb eines Bauunternehmens in Slowenien; Beratung zu gesellschafts- und handelsrechtlichen Fragestellungen, zu Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes, Immobilienrechts, Finanz- und Steuerrechts sowie des Arbeitsrechts.




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