EUROPARECHT (EU-RECHT)


 

Die EU ist der Ursprung einer ständig wachsenden und komplexen Regulierung. Eu-Gesetze entwickeln sich kontinuierlich weiter und müssen von den europäischen und nationalen Regierungen umgesetzt und vollstreckt werden.

 

Die Rechtsanwaltskanzlei Bucik hat eine breite Expertise im EU-Recht ausgebaut. Wir haben detaillierte Kenntnisse der Entscheidungs- und Verfahrenspraxis der Luxemburger Gerichte sowie der nationalen Umsetzung des Europarechts.


Wir beraten und vertreten Mandanten aus dem Privat- und öffentlichen Sektor, sowohl in nationalen Verfahren als auch vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.


Die Expertise unserer Kanzlei schließt ein:

 

  • Arbeitsrecht und Diskriminierung
  • Bank- und Finanzrecht
  • Einwanderung
  • Energie
  • Erbsachen

  • EU Grundrechte und Europäische Menschenrechtskonvention
  • Familie, Ehe und Kinder

  • Freier Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital

  • Fusionen und Übernahmen (M&A)
  • Geistiges Eigentum
  • Gerichtsbarkeit
  • Gesellschaftsrecht

  • Handelsrecht
  • Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung
  • Öffentliche Vergaben
  • Rechtsbehelfe im EU-Recht
  • Sanktionen
  • Staatliche Beihilfe
  • Staatshaftung
  • Steuerwesen
  • Strafrecht
  • Transport
  • Versicherungsrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Zölle


Die Praxis wird vom Rechtsanwalt Franc Bucik geleitet, der über umfangreiche Erfahrung in einer Reihe von Spezialgebieten verfügt. An der Donau-Universität Krems, Österreich, hat er auch ein Masterstudium im Europarecht mit der Master-Thesis Übernahmen in der EU - Die Richtlinie betreffend Übernahmeangebote und ihre Umsetzung in Österreich und Deutschland abgeschlossen.


Ausgewählte Mandate


  • Beratung und Vertretung eines deutschen Bauunternehmers bei der Gründung eines Bauunternehmens in Slowenien und der Durchführung seines Baugeschäfts in Slowenien und Deutschland: Beratung im Baurecht, im Gesellschafts-, Handels-, Arbeits-, EU- und Einwanderungsrecht sowie im Finanz- und Steuerrecht.

  • Verteidigung eines slowenischen Handelsunternehmens in einem Mängelstreit vor deutschen Gerichten. Der Kläger (Käufer) machte Ansprüche auf Rücktritt vom Kaufvertrag, Rückzahlung des geleisteten Kaufpreises und Zahlung eines Schadensersatzes geltend; es galt deutsches und EU-Recht.


  • Beratung und Vertretung von deutschen Erben einer deutschen Staatsbürgerin mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, wo Lebenspartner der Erblasserin, ein slowenischer Staatsbürger, Erbschaftsansprüche nach slowenischem Recht geltend machte. Das Nachlassvermögen befindet sich in Deutschland, in der Schweiz und in Slowenien. Zur Anwendung kamen EU- und deutsches Erbrecht und deutsches Familienrecht.


  • Vertretung eines italienischen Transportunternehmens in einem Rechtsstreit mit einem deutschen Speditionsunternehmen zur Durchsetzung der Frachtzahlungen; die Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen (CMR) und die Rom I Verordnung (EG) kamen zur Anwendung.


  • Beratung und Vertretung einer deutschen Staatsbürgerin, Tochter und Erbin einer slowenischen Staatsbürgerin, in Nachlassverfahren in Slowenien und Deutschland. Letzter gewöhnlicher Aufenthalt der Erblasserin war in Deutschland, das Vermögen befindet sich in Slowenien und Deutschland. Zur Anwendung kamen slowenisches, deutsches und EU Erbrecht.


  • Beratung einer deutschen Staatsbürgerin, wohnhaft in Deutschland, im Scheidungsverfahren gegen ihren Ehemann, slowenischen Staatsbürger, wohnhaft in Slowenien und Vertretung vor Gericht in Slowenien. Zur Anwendung kamen EU-Recht und slowenisches Recht.


  • Beratung des führenden slowenischen Herstellers von offset-bedruckten Kartonagen zu gesellschafts- und steuerrechtlichen Fragestellungen bezüglich der Handelsvertretung in Deutschland sowie zu Arbeits-, Aufenthalts- und Steuerstatus seines Repräsentanten in Deutschland, eines slowenischen Staatsangehörigen. Die Beratung schloss slowenisches, deutsches und EU Recht ein.


  • Beratung italienischer Unternehmer bei der Gründung einer Luxusauto-Vermietungsgesellschaft in Slowenien und ihrer Zweigniederlassung in Italien, gestützt auf Grundfreiheiten der EU: Dienstleistungsfreiheit, Niederlassungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit; Beratung im nationalen und europäischen Gesellschafts-, Transport- und Arbeitsrecht, Vorbereitung des Gesellschaftsvertrags, Vertretung in der Gesellschafterversammlung, Anmeldung, Vorbereitung von Arbeitsverträgen, Steuerberatung.


  • Beratung eines deutschen Herstellers von Medizinprodukten zu EU- und slowenischer Gesetzgebung über Medizinprodukte in Zusammenhang mit dem Vertrieb seiner Produkte in Slowenien.


  • Verteidigung eines rumänischen Transportunternehmens gegen Schadensersatzansprüche eines österreichischen  Transport- und Logistikunternehmens vor Gericht in Slowenien; auch

    mehrere Versicherungen werden  geklagt. Die Ansprüche stammen aus einem Verkehrsunfall in Slowenien, in dem Fahrzeuge  aus verschiedenen europäischen Staaten verwickelt waren.


  • Verteidigung einer italienischen Unternehmensgruppe gegen Ansprüche mehrerer europäischer Autobauer, die Verletzungen ihrer Marken- und Designrechte sowie Verletzung des Wettbewerbs durch Produkte aus China geltend machen, Vertretung in Verfahren vor EU-Zollbehörden und vor Gerichten in Slowenien.


  • Vertretung eines österreichischen Staatsangehörigen, wohnhaft in Deutschland, in den Ehescheidungs- und Zugewinnausgleichsverfahren gegen seine Ehefrau, slowenische Staatsangehörige, wohnhaft in Slowenien. Zwischen den Streitparteien bestand der Güterstand der Zugewinngemeinschaft, ihr letzter gemeinsame Aufenthaltsort war in Deutschland. Die Verfahren fanden vor slowenischen Gerichten statt. Zur Anwendung kamen EU-Recht, slowenisches Familienrecht, slowenisches internationales Privatrecht und deutsches eheliches Güterrecht.

  • Vertretung eines international tätigen slowenischen Handelsunternehmens in einem Steuerstreit vor Steuerbehörden und Gerichten in Slowenien in Bezug auf Fragen der Mehrwertsteuer der Europäischen Union (EU-Mehrwertsteuer).

  • Beratung und Vertretung der Einleger der slowenischen Bank Ljubljanska banka. Im Fall Ljubljanska banka forderten mehr als 300.000 Einleger die Auszahlung ihrer "alten Devisen-Spareinlagen", die Gesamtsumme der Forderungen betrug über 500 Millionen Euro. Der Fall, in dem auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden hat, betraf nicht nur die Haftung der Bank, den Schutz der Einleger und ihrer Menschenrechte, sondern auch die Sukzession des ehemaligen Jugoslawiens,  die Haftung der Republik Slowenien und  die Staatsverschuldung der Republik Slowenien.

  • Vertretung einer slowenischen Staatsbehörde in einem Streitfall aus einem Vertrag über die Erbringung von IT- und Kommunikationsdiensten; das Projekt wurde teilweise von der Europäischen Union finanziert.

  • Vertretung einer internationalen Pharmagruppe in einer komplexen, grenzüberschreitenden Streitigkeit, einschließlich einstweiligen Verfügungsverfahren, zur Geltendmachung von Ansprüchen wegen Verletzung der Rechte an geistigem Eigentum und Schadensersatzansprüchen vor Gerichten in Slowenien.




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